Wir als Verein der Jagdhundfreunde im oberfränkischen Obermain möchten den Verbandsrichtern und besonders auch den Hundeführern anspruchsvolle und gerechte Prüfungstage bescheren. Dafür machen wir uns im Vorfeld sehr viele Gedanken und kümmern uns um unsere Reviere. Ganz besonderes Augenmerk legen wir auf unser Niederwild, damit unsere Prüflinge am Prüfungstag optimale Bedingungen vorfinden.
Wir haben sehr großes Glück und fühlen uns auch sehr geehrt, dass sich sehr viele erfahrene und engagierte Verbandsrichter unter unseren mittlerweile knapp 120 Mitgliedern befinden. Wir bemühen uns sehr für alles und jeden optimale Bedingungen zu schaffen und hegen mit allen Mitgliedern ein freundschaftliches Miteinander. Daher ist es uns auch ein Anliegen, dass, sollte etwas nicht zur vollen Zufriedenheit gelaufen sein, wir uns Deine Meinung gerne anhören werden.
ALLGEMEINE PRÜFUNGSBEDINGUNGEN
- Zu den Prüfungen des JGHV sind alle Hunde zugelassen, die der Satzung des JGHV §23 (gültig ab 1.1.2011) entsprechen.
- Kranke und krankheitsverdächtige Hunde sind von der Prüfungsteilnahme ausgeschlossen.
- Heiße Hündinnen sind vor Prüfungsbeginn der Suchenleitung zu melden und separat zu verwahren.
- Die jeweilige tierseuchenrechtlichen Bestimmungen sind einzuhalten. Der gültige Impfpass ist zusammen mit der Ahnentafel der Suchenleitung unaufgefordert bei Prüfungsbeginn vorzulegen.
- Jeder Führer ist für die Einhaltung der jagd- und waffenrechtlichen Vorschriften selbst verantwortlich. Der Jagdschein ist bei Prüfungsbeginn vorzuweisen. Ausnahmen vom Jagdscheinzwang sind in ausreichendem zeitlichen Vorfeld im Anhalt an die Rahmenrichtlinie des JGHV bei der Suchenleitung schriftlich zu beantragen. Der Prüfungsleiter fällt die Entscheidung über die Prüfungszulassung. Für Hunde in Nichtjägerhand ist vor Prüfungsbeginn ein ausreichender Versicherungsschutz schriftlich nachzuweisen.
- Die Nennung zur Prüfung ist nur auf dem Formblatt 1 mit Kopie der Ahnentafel (Vorder- und Rückseite) und unter gleichzeitiger Zahlung des Nenngeldes möglich. Nenngeld ist Reugeld. Meldungen ohne Nachweis der Nenngeldzahlung werden nicht angenommen. Bei der Meldung zur VGP/VPS oder zu einer zweiten HZP ist das Prüfungszeugnis der Arbeit hinter der lebenden Ente in Kopie einzureichen.
- Die Annahme der Meldungen erfolgt in der Reihenfolge ihres Einganges. Vereinsmitglieder haben Vorrang. Die Zahl der zugelassenen Hunde kann beschränkt werden.
- Vereinskonto: Jagdhundfreunde Obermain e.V. mit der IBAN 0001 4230 61.
- Gerichtet wird nach der zum Prüfungszeitpunkt gültigen Prüfungsordnung (PO) des JGHV (VZPO, VGPO,VPSO,VSwPO, oder VFSPO).
- Der Prüfungsordnung entsprechendes Schleppwild ist vom Führer in ausreichender Zahl mitzubringen. Lebende Enten werden vom Veranstalter gestellt.
- Jeder Führer hat eine Flinte und ausreichend Patronen (für die Wasserarbeit nur Stahlschrot!) mit sich zu führen.
- Der Eigentümer des Hundes muss Mitglied eines JGHV angeschlossenen Vereines sein.
Stand 10-2025
Bringtreue & Langschleppe
Bringtreue / Thurnau
21.03.2026
Es werden min. 2 Hunde / max. 6 Hunde angenommen
Die Füchse sind am Vorabend beim Prüfungsleiter abzugeben.
Langschleppe 800 & 1200 Meter / Thurnau
21.03.2026 – im Anschluss an die Bringtreue
Es werden max. 3 Hunde angenommen
Nennschluss für die Prüfungen ist der 21.02.2026
Nenngeld: 40 € für Vereinsmitglieder / 60 € für Nichtmitglieder
Nennung per Post an:
Dr. Reinhard Schuberth
Markgrafenstr. 12
96364 Marktrodach
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Die Anmeldung der Langschleppe erfolgt über folgendes Formular:
VJP 11.04.2026
VJP – um Bad Staffelstein
– leider schon voll –
Nennschluss ist der 11.03.2026
Nenngeld: 70 € für Vereinsmitglieder / 130 € für Nichtmitglieder
Es werden min. 3 Hunde / max. 9 Hunde angenommen
Nennung per Post an:
Michael Balik
Oberer Mühlbach 5
96231 Bad Staffelstein / Ützing
HZP 12.09.2026
HZP – ohne Spur / um Bad Staffelstein
– leider schon voll –
Nennschluss ist der 12.08.2026
Nenngeld: 120 € für Vereinsmitglieder / 200 € für Nichtmitglieder
Je Termin werden min. 3 Hunde / max. 6 Hunde angenommen
Nennung per Post an:
Michael Balik
Oberer Mühlbach 5
96231 Bad Staffelstein/Uetzing
VGP mit ÜF
VGP mit ÜF/ um Bad Staffelstein & Thurnau
– keine lebende Ente –
- 10.-11.10.2026
- 24.-25.10.2026
Nennschluss für beide Prüfungen ist der 10.09.2026
Nenngeld: 150 € für Vereinsmitglieder / 250 € für Nichtmitglieder. Für Verbeller / Verweißer +20€.
Schweiß: Rehwild & getupft
Stöbergelände: Mischwald
Fuchs: Hindernis
Je Termin werden min. 2 Hunde / max. 6 Hunde angenommen
Nennung VGP per Post an:
Dr. Reinhard Schuberth
Markgrafenstr. 12
96364 Marktrodach
Verbandsschweißprüfung VSwP 14.06.2026
VSwP 20 Stunden / Thurnau
- 14.06.2026
Nennschluss ist der 14.05.2026
Nenngeld: 120 € für Vereinsmitglieder / 220 € für Nichtmitglieder
Schweiß: Rehwild & getupft.
Je Termin werden min. 6 Hunde / max. 6 Hunde angenommen
Nennung per Post an:
Dr. Reinhard Schuberth
Markgrafenstr. 12
96364 Marktrodach
GUT ZU WISSEN
Für alle Prüfungen gilt das JGHV Formblatt 1 JGHV
Wir haben die EDV-Nr.: 1131
WICHTIG: Alle Nennungen sind per Post an den jeweiligen Prüfungsleiter zu senden. Die Adresse findet ihr bei der jeweiligen Prüfung.
Das Formblatt ist bitte in Maschinenschrift komplett und korrekt auszufüllen und vom Anmeldenden zu unterzeichnen.
Als Anlage bitte folgende Unterlagen zwingend mit senden:
- Korrekt ausgefülltes Formblatt
- Kopie Jagdschein
- Ahnentafel des Hundes (komplett)
- ggf. bereits vorhandene Prüfungszeugnisse in Kopie (VJP / HZP / VGP / VPS und auch Brauchbarkeitsprüfungen)
- Nachweis der Arbeit an der lebenden Ente bei HZP / VGP / VPS oder auch BP
Die Nennungen werden gemäß Eingangsdatum bearbeitet. Die Zulassung ist erst möglich, wenn die Zulassungsvoraussetzungen laut PO erfüllt sind, d.h. wenn alle Angaben und Unterlagen ordnungsgemäß vorliegen. Die Nennung zur Prüfung ist nur auf dem Formblatt 1 mit Kopie der Ahnentafel (Vorder- und Rückseite) und unter gleichzeitiger Zahlung des Nenngeldes möglich. Nenngeld ist Reugeld. Meldungen ohne Nachweis der Nenngeldzahlung werden nicht angenommen. Vereinskonto: Jagdhundfreunde Obermain e.V. mit der IBAN 0001 4230 61 zu überweisen. Bei nicht eingegangener Prüfungsgebühr wird die Nennung zurückgewiesen und der Prüfungsplatz anderweitig vergeben.
Bei Fragen oder Anregungen – gerne einfach melden.




